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Heiser Events
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Whatsapp : 041056678477
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Heiser Touristik & Events / Hansejagd / Hanse Kart Tour / Mister X Hamburg
Graf Kalckreuth Strasse 3
21218 Seevetal Hittfeld bei Hamburg
Unser Startpunkte: Graf-Kalckreuth Str 3, Seevetal
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Samstags von 9 Uhr bis 15 Uhr
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Bedingungen
Bei allen Veranstaltung der Firma Heiser Touristik Betreff Stornierungen gilt:
Stornierung durch Teilnehmer
fällige Beträge: ab Buchungstag bis 14 Tage vor dem Termin (30% des Gesamtbetrages), bis 10 Tage vor dem Termin (50% des Gesamtbetrages), bis 4 Tage vor dem Termin (70%). Bei 0 Tage vor dem Termin bzw. bei nicht erscheinen (100%). Wir weisen daraufhin, sollten Sie zu spät am Treffpunkt erscheinen, kann es sein, dass die Fahrt verfällt. Eine Erstattung ist nicht möglich. Auch Buchungen über Partner fallen in diese Regelung. Sonderabsprachen sind ausschließlich in schriftlicher Form zu führen und mit dem Partnerbetrieb abzusprechen. Sollte nichts anderes vereinbart sein, gelten die genannten Stornierungszeiten.
Unsere Gutscheine sind ab Kauf 3 Jahre gültig und werden per Mail (PDF) in der Regel noch am selben Tag der Bestellung versendet.
Saisongutscheine / vergünstige zeitgebundene Gutscheine haben die Gültigkeit lt. Angebot. z.B. für die Saison/Jahr gültig. Dieses ist dem Beschenkten durch den Käufer mitzuteilen, damit es keine Missverständnisse gibt. Gesondert erhalten Sie darüber auch eine Email, die Sie weiterleiten können.
Straßenkart Touren Mietbedingungen / AGB
1. Allgemeines
Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten und folgenden Vertragsbedingungen.
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Der Kunde (künftig als Mieter bezeichnet) mietet zur Benutzung ausschließlich innerhalb Deutschlands. Der Kunde erkennt durch seine Unterschrift an, dass er ordnungsgemäß und hinreichend über die Handhabung des Fahrzeugs und die sich daraus ergebenden Gefahren und besonderen Sorgfaltspflichten aufgeklärt worden ist und dass er das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen voll getankten Zustand übernommen hat. Dies gilt auch für mit gemietetes Zubehör und/oder Anbauteile, wie z.B. Helme, Schlösser zum Diebstahlschutz, Verbandskasten o.ä. Sollten sichtbare Mängel oder Unfallschäden am Mietfahrzeug vorhanden sein, wurden dies im Übernahme- Protokoll schriftlich festgehalten. Es besteht aus Sicherheitsgründen Schutzhelmpflicht! Der Kunde verpflichtet sich, das Mietfahrzeug nur mit einem nach der Straßenverkehrsordnung zugelassenen Motorradhelm zu führen. Leihhelme sind im Preis enthalten. Sturmhauben können aus hygienischen Gründen gegen eine Gebühr von 3,- Euro geliehen werden. Die Fahrzeuge dürfen nur mit einer (PKW) Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 (und jeder anderen Fahrerlaubnis, welche die Klasse B bzw. 3 beinhaltet) geführt werden. Eine Fahrerlaubnis z.B. der Klasse A (A1) bzw. 1 (Motorrad) allein, berechtigt nicht zum führen dieser Fahrzeuge!!! Vereinbarte Termine (per Tel, Fax, E-Mail) sind nach Bestätigung bindend. Bei Rücktritt durch den Kunden (siehe Punkt 11), kann der Veranstalter einen Ausgleich für die entgangenen Einnahmen von bis zu 100 % des Mietpreises für den vereinbarten Zeitraum verlangen. Ein Nachweis für entgangene Einnahmen des Veranstalters ist hierzu nicht nötig.
2. Voraussetzung für die Anmietung / Führungsberechtigte Personen
Der Kunde bzw. die führungsberechtigte(n) Person(en) muss / müssen dem Veranstalter (bezeichnet durch Vermieter) bei Vertragsabschluss vorlegen: Gültige(r) Personalausweis(e) bzw. Reisepass / pässe ( dann mit der behördlichen Meldebestätigung). Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 (und jede andere Fahrerlaubnis die die Klasse B bzw. 3 beinhaltet). Die Fahrzeuge werden nur an Personen vermietet, bzw. dürfen nur Personen geführt werden, die mindestens 18 Jahre alt und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B bzw.3 sind. Es liegt im Ermessen des Veranstalters das Mindestalter selbst zu bestimmen. Das Fahrzeug darf nur vom Kunden und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Der Kunde hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie eigenes zu vertreten. Alle den Kunden betreffenden Bestimmungen des Mietvertrages gelten auch für den jeweils berechtigten Fahrer.
3. Rechte, Pflichten und Haftung des Kunden / Fahrers und Nutzung des Mietfahrzeugs
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Anmietung. Voraussetzung zur Führung des Mietfahrzeuges ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B bzw. 3 (und jeder anderen Fahrerlaubnis, welche die Klasse B bzw. 3 beinhaltet), die auch nicht durch ein Fahrverbot eingeschränkt oder bedroht ist, sowie die geistige und körperliche Fahrtüchtigkeit des Kunden. Eine (auch teilweise) Überlassung des Fahrzeugs an Dritte ist unzulässig, es sei denn, der Veranstalter hat dies schriftlich genehmigt. Der Kunde hat das Mietfahrzeug sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften. Betriebsanleitungen und Straßenverkehrsgesetze zu beachten, sowie um die Erhaltung besorgt zu sein. Dazu gehört die Überwachung der Verkehrs- und Betriebssicherheit (Öl- und Wasserstand, Reifendruck, Bremsfunktion, Kettendurchhang usw). Bei mehrtägiger Benutzung die Fahrzeugpflege, Abschmieren und Ölwechsel. Der Kunde haftet selbstverständlich gesamtschuldnerisch und unbeschränkt für alle Verkehrs- und Ordnungsvergehen einschließlich aller daraus resultierenden Gebühren, Kosten und Strafen, die während des Mietvertragszeitraums durch den Kunden verursacht werden. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust oder Mietvertragsverletzungen haftet der Kunde nach den allgemeinen Haftungsregeln. Das Fahrzeug darf nur auf öffentlichen Straßen und Wegen gemäß STVO (mit Ausnahme von Bundesautobahnen) oder Privatgelände bewegt werden, sofern hierzu die Erlaubnis des Eigentümers vorliegt. Dem Kunden ist eine Off- Road (Gelände) Nutzung ausdrücklich untersagt. Der Kunde ist nicht berechtigt gewerbliche Personenbeförderung mit dem Mietfahrzeug durchzuführen. Es ist dem Kunden auch nicht gestattet das Mietfahrzeug zum Abschleppen anderer Fahrzeuge, zum Schleppen und / oder Transport sonstiger Sachen (mit Ausnahme von mitgemietetem Zubehör bzw. mitgemieteten Anbauteilen), oder zum Einsatz bei Renn- oder Sportveranstaltungen bzw. Veranstaltungen mit sportlichem Charakter zu benutzen. Eine Manipulation an Fahrzeugteilen, insbesondere welche die Geschwindigkeits- Wegstrecken- und / oder Leistungsdaten verändern sind unzulässig und werden bei Feststellung mit einer Vertragsstrafe von € 500,- geahndet, eine Geltendmachung weitergehender Ersatzansprüche bleibt vorbehalten. Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur der Veranstalter sofort zu benachrichtigen. Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Mietfahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom Kunden bis zum Betrag von € 30,- ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Veranstalter gegen Vorlage der entsprechenden Belege und Aushändigung des defekten Altteils, soweit der Kunde nicht für den Schaden durch Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftbar ist. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten € 30,- ist vor Auftragsvergabe unbedingt die Einwilligung des Veranstalters einzuholen. Für alle Schäden die nicht durch die Fahrzeugversicherung abgedeckt sind haftet der Kunde in voller Höhe. Zur Ermittlung der Schadenshöhe kann der Veranstalter ein Gutachten in Auftrag geben. Die sich ergebenen Kosten (Gutachterkosten, sowie festgestellte Schadenshöhe, Nutzungsausfall, Bergungskosten usw.) sind vom Kunden zu tragen und innerhalb von 4 Wochen ab Schadenseintritt zu begleichen. Wurde eine Haftungsbegrenzung vereinbart so umfasst dies ausschließlich Schäden am Mietfahrzeug. Der Kunde erhält eine ordnungsgemäße und hinreichende Aufklärung / Einweisung über die Handhabung und über die sich aus der Benutzung des Fahrzeugs ergebenden Gefahren und besonderen Sorgfaltspflichten. Die Benutzung erfolgt insoweit auf eigene Gefahr.
4. Haftungsbegrenzung
Der Kunde hat die Möglichkeit eine Haftungsbegrenzung gegen zusätzliches Entgelt (gemäß Mietvertrag / Preisliste) zu vereinbaren. Die Haftung kann nur für Schäden am Mietfahrzeug begrenzt werden! Alle anderen Arten von Schäden, wie z.B. Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden auch gegenüber Dritten, Umwelt- und Flurschäden, Verstöße gegen die STVO usw. sind von der Haftungsbegrenzung ausgenommen. Von der Haftungsbegrenzung ebenfalls ausgenommen sind Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Mutwilligkeit, Fahruntüchtigkeit und Unfallflucht. Hat der Kunde die Haftungsbegrenzung erworben, haftet er für Schäden am Fahrzeug nur bis zur Haftungssumme vom € 500,- je Schadensfall, wie im Mietvertrag vereinbart. Hat der Kunde keine Haftungsbegrenzung vereinbart, haftet er dem Veranstalter bei Eintritt von Schäden am Mietfahrzeug (einschließlich Parkschäden) in vollem Umfang im Rahmen des § 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
5. Besondere Pflichten bei Unfall, Diebstahl, Brand, Betriebunfähigkeit
Bei Unfall, Diebstahl oder Brand hat der Kunde den Veranstalter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen und ihm anschließend, innerhalb von 3 Tagen eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung des Hergangs auszuhändigen. Der Kunde hat in allen Fällen die Polizei hinzuzuziehen und auf eine polizeiliche Aufnahme des Vorgangs zu bestehen. Dies gilt auch bei Unfällen mit geringem Schaden, oder wenn ein selbstverschuldeter Unfall ohne Miteinwirkung Dritter vorliegt, sowie bei Unfällen mit Tieren insbesondere bei Wildunfällen. Bei mehreren Unfallbeteiligten ist der Kunde verpflichtet Namen und Adressen aller Unfallbeteiligten und Zeugen. Zeit und Ort des Unfalls, die amtlichen Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge, die Aktenzeichen sowie Dienststelle der den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten festzuhalten und diese Daten dem Veranstalter unverzüglich zu übergeben. Erklärungen zur Schuldfrage dürfen Dritten gegenüber nicht abgegeben werden! Der Kunde haftet dem Veranstalter in voller Höhe, auch wenn er eine Haftungsbegrenzung vereinbart hat, falls er oder der Fahrer diesen Pflichten zuwiderhandelt. Bei Betriebsunfähigkeit auf freier Strecke sind alle Maßnahmen zur Sicherung und Bewachung des Fahrzeugs zu treffen.
6. Schutz der Mietsache gegen Beschädigung / Diebstahl
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Mietfahrzeug bei Nichtbenutzung (insbesondere während der Nachtstunden) in verschlossenen Räumen aufbewahrt, zumindest jedoch an einen stabilen Gegenstand (Baum, Laternenpfahl o.ä. angeschlossen, also durch geeignete Sicherungsmaßnahmen vor Beschädigung und Diebstahl geschützt wird.
7. Rechte, Pflichten und Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter kann ohne Angabe von Gründen eine Vermietung ablehnen. Für Personenschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Veranstalter übergibt dem Kunden das Mietfahrzeug vollgetankt und in einwandfreiem betriebs- und verkehrssicheren Zustand. Vorschäden erkennt der Veranstalter nur an, wenn diese bei Übergabe im Mietvertrag / Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten wurden. Der Veranstalter kann eine Mietkaution vor Überlassung der Mietsache in Höhe des im Mietvertrag festgelegten Betrages in Euro verlangen, die nach vertragsgemäßer Rückgabe der Mietsache an den Veranstalter, dem Kunden zurückgegeben wird. Für den Fall des nicht vertragsgemäßen Zustandes der Mietsache bei der Rückgabe, ist der Veranstalter berechtigt die Mietkaution ganz oder teilweise dazu zu verwenden, die Mietsache in einen vertragsgemäßen Rückgabezustand zu versetzen. Einer vorherigen Aufforderung des Kunden durch den Veranstalter bedarf es hierfür nicht. Über die verwendete Mietkaution erhält der Kunde eine Abrechnung. Den nicht verbrauchten Betrag der Mietkaution erhält der Kunde nach Instandsetzung der Mietsache zurück. Der Veranstalter kann noch innerhalb von 48 Stunden nach Rückgabe des Fahrzeuges Mängel / Schäden beanstanden. Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Bei einer Tourenplanung haben wir weiter den Status als Veranstalter. Wir bieten ausschließlich geführte Touren an. Jeder Kunde fährt auf eigenes Risiko im Rahmen seiner persönlichen Sach- und Körperschäden. Eine Haftung ist daher ausgeschlossen.
8. Mietpreise
Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der Preisliste des Veranstalters. Der Mietpreis beinhaltet eine Fahrzeughaftpflichtversicherung und eine Teilkaskoversicherung sowie die z.Zt. gesetzlich geltende Mehrwertsteuer.
9. Versicherung der Mietsache
Für die Mietfahrzeuge besteht eine Haftpflicht- und Teilkasko- Versicherung (mit € 150,- Selbstbehalt). Der Selbstbehalt ist im Schadensfall vom Kunden zu tragen und innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Der Kunde muss für jeden weiteren Ausfall-Tag den vollen Tages-Mietpreis bezahlen.
10. Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist im Voraus fällig (vor dem Start der Tour) und kann in Bar vor Ort oder per Vorkasse (auch Anzahlung ) erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich den für die vereinbarte Mietzeit anfallenden Gesamt-Mietpreis, vor Übernahme der Mietsache den Veranstalter zu zahlen.
11.Stornierung durch Teilnehmer
fällige Beträge: ab Buchungstag bis 14 Tage vor dem Termin (30% des Gesamtbetrages), ab 7 Tage vor dem Termin (50% des Gesamtbetrages), ab 2 Tage vor dem Termin (70%). Am Tourtag bzw. bei nicht erscheinen (100%). Wir weisen daraufhin, sollten Sie zu spät am Treffpunkt erscheinen, kann es sein, dass die Fahrt verfällt. Eine Erstattung ist nicht möglich. Ausschlaggebend ist die Eintreffzeit auf der Buchungsbestätigung. Änderungen werden über SMS an den Kunden versendet.
12.Stornierung durch Veranstalter
Im Falle einer wetterbedingten Stornierung durch den Veranstalter wird ein Ausweichtermin vereinbart. Sollte kein Ausweichtermin gefunden werden, wird ein übertragbarer Gutschein erstellt. In Ausnahmefällen wird der Betrag zurück erstattet (gilt nicht bei Buchung über Dritte).Der Veranstalter hat jederzeit das Recht wetterbedingte Änderungen der Tour zu veranlassen. Es kann zu wetter und verkehrsbedingten Änderungen kommen. Wetterbedingte Verschiebungen von bis zu 2h sind hinzunehmen und werden per SMS dem Teilnehmer an die in der Buchungsbestätigung hinterlegte Telefonnummer mitgeteilt. Sollten Touren mehr als 2h verschoben werden, rufen wir Sie an und besprechen, was beidseitig möglich ist. Der Kunde hat sich am Tourtag rechtzeitig zu informieren, ob wetterbedingte Infos angekommen sind. Es wird empfohlen ab 4h vor Tourbeginn zu schauen, ob Infos zur Tour gesendet wurden.
13. Zusatzbedingungen
Der Veranstalter übergibt das Fahrzeug in optisch und technisch einwandfreiem Zustand. Da die Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet sind, dürfen Sie nur im Freien und nicht in geschlossenen Räumen benutzt werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der / die Fahrer ausreichende Schutzkleidung tragen. Für die Fahrzeuge besteht keine Vollkaskoversicherung. Der Kunde hat das Mietfahrzeug sorgsam zu behandeln. Sollten während der Mietdauer technische Mängel am Fahrzeug auftreten, so darf das Fahrzeug nicht weiter benutzt werden. Bei evtl. auftretenden Mängeln oder Verlust der Mietsache ist der Veranstalter umgehend zu informieren. Eine Manipulation an der Geschwindigkeits-Drosselung ist unzulässig. Der Kunde erhält eine ordnungsgemäße und hinreichende Aufklärung / Einweisung über die Handhabung und über die sich aus der Benutzung des Fahrzeugs ergebenden Gefahren und besonderen Sorgfaltspflichten. Für Personen und / oder Sachschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Für sämtliche Schäden (auch den Verlust des Mietfahrzeugs bzw. Teile / Zubehör) haftet der Kunde in vollem Umfang.
14. Allgemeines
Der Kunde hat die Mietbedingungen und die AGB`s gelesen und ist damit einverstanden. Der Kunde ist für alle Park- und Verkehrübertretungen verantwortlich. Das Fahrzeug darf nur im Rahmen der geführten Fahrt bewegt werden. Die Ansagen des Guides ist folge zu leisten. Mit der Unterschrift bestätigt der Kunde, dass er unter keinerlei Einfluss von Alkohol und Drogen steht. Bei uns gelten 0,0 Promille. Wir behalten uns vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn nicht eindeutig ist, dass der Teilnehmer nüchtern an der Tour teilnimmt. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldebogen bestätigt der Teilnehmer, dass er Gegenüber dem Veranstalter keinerlei Forderungen erhebt, sollte es zu einem Unfall o.ä. kommen. Die allgemeinen AGB´s (siehe Extrazettel „ liegt auch aus“) habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese mit meiner Unterschrift.
Bitte vergewissern Sie sich am Tage der Tour, ob wetterbedingte diese auch stattfinden kann. Bei Regen oder Schnee kann leider keine Tour stattfinden. Sollten wir bereits begonnene Touren wetterbedingt abbrechen müssen wird über zutreffende Maßnahmen individuell entschieden. Der Veranstalter kann wetterbedingt Touren bis zu 2h verschieben. Dieses wird den Gästen per SMS / Mail und auch Anruf mitgeteilt. Bei mehr als 2 h Verschiebung am Tourtag wird über das weitere Vorgehen individuell entschieden und in der Regel dann erstattet. Der Gast muss am Tourtag bis zu 4h vor der Tour dafür sorgen, dass die Fahrer telefonisch erreichbar sind. Wir verschicken Infomails und SMS am Tourtag ab 7 Uhr, falls es zu wetter bzw. verkehrsbedingte Änderungen kommt.
15. Übersichtsklausel und Schlussbestimmungen
Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Alle vorstehenden Regelungen gelten für den Kunden und auch den / die berechtigten Fahrer. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
Stand Mai 2012
Adresse Heiser Events "Touristik & Events"
Graf Kalckreuth Str 3
21218 Seevetal
Deutschland
Telefon 04105 - 6678477
Ansprechpartner Björn Heiser
E-Mail info@heiser-events.de
Sämtliche gesetzliche Bestimmungen unterliegen dem BGB. Infos zum Unternehmen sind in vollem Umfang auf der Webseite von Heiser Events zu ersehen.